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Ein wesentlicher Bestandteil unserer Tätigkeit ist der Entwurf oder die Prüfung von Verträgen im geschäftlichen oder privaten Bereich.

Immer wieder stellen wir fest, daß Musterverträge verwandt werden, die nicht den tatsächlichen Anforderungen unserer Mandanten entsprechen oder aber der aktuellen Gesetzgebung beziehungsweise Rechtsprechung nicht genügen. Durch eine umsichtige Vertragsgestaltung können spätere Streitigkeiten, die zu kostspieligen Prozessen führen, vielfach vermieden werden.